"Ihr Rechtsanspruch ist das Fundament unserer Berufung!"

Kaskoschäden: Regulierung von Eigenschäden

Kaskoschäden: Regulierung von Eigenschäden

Kaskoschäden

 

Bei einem Kaskoschaden regulieren Sie den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug über Ihre eigene Kaskoversicherung. Hier gelten vertragliche Vereinbarungen (Kaskobedingungen AKB).

 

Wichtige Kriterien:

  • Weisungsrecht: Die eigene Versicherung hat hier oft das Recht, den Gutachter oder die Werkstatt zu bestimmen, es sei denn, Ihr Tarif schließt das aus (z. B. freie Werkstattwahl).

 

  • Selbstbeteiligung: In der Regel müssen Sie die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 150 € oder 300 €) tragen.
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