"Ihr Rechtsanspruch ist das Fundament unserer Berufung!"

Fiktive und Konkrete Schadensabrechnungen

Fiktive und Konkrete Schadensabrechnungen

Arten der Schadensabrechnungen

 

Sie können Ihren Schaden auf zwei verschiedene Arten abrechnen:

 

  • Konkrete Abrechnung: Nach tatsächlich erfolgter Reparatur unter Vorlage der Werkstattrechnung. Die Versicherung zahlt die vollen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer.

 

  • Fiktive Abrechnung: Auszahlung des Netto-Schadensbetrags laut Gutachten (ohne Mehrwertsteuer), um das Fahrzeug selbst zu reparieren, unrepariert zu verkaufen oder weiterzufahren. Sie sind nicht verpflichtet, der Versicherung eine Reparaturrechnung vorzulegen.
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